Hinweise zur
(I.) aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes
Brandenburg
(II.) zum entsprechenden Hygieneschutz
I.
Wir gewährleisten weiterhin den Amtsbetrieb.
Da unsere Mitarbeiter teilweise im Homeoffice arbeiten, sind leichtere Verzögerungen in der telefonischen Kommunikation sowie auch im notariellen Vollzug nicht gänzlich vermeidbar.
II.
Zum Schutz unserer Klienten und auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir zu beachten:
Bitte verzichten Sie auf die Vereinbarung und Wahrnehmung eines Termins innerhalb einer 14-Tagesfrist, sofern Sie
Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch bereits vereinbarte Termine abzusagen, zu verschieben, abzubrechen oder in der Teilnehmeranzahl zu minimieren, wenn wir den Schutz unserer Klienten und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigt sehen.
Wir haben verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die Verbreitung des Corona-Virus sich weiter verlangsamt. Dazu gehört u.a., dass
In unseren Amtsräumen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Im Übrigen verweisen wir auf die FAQ Corona - Berufsrecht:
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Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können Sie auf vielen Gebieten in Anspruch nehmen. Immer stehen wir Ihnen als juristische Experten gern zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen besonders wichtige und typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten vor.