Deutschland folgt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert sein Steuersystem. Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und haben bereits Bürokratie abgebaut.
Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer langfristig ersetzen. Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Namensänderung durch eine Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes. Die IdNr ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
Sie können in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten finden:
Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern oder per Brief erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann. Der Versand der IdNr an eine Anschrift, die nicht Ihrer Meldeanschrift entspricht, kann nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht (per Brief und mit einer Kopie Ihres Personaldokuments) erfolgen.
Sie können sich Ihre steuerliche Identifikationsnummer über das Eingabeformular des BZSt erneut anfordern: